Eifelohr - Hörgeräte
Zahlt die Krankenkasse?
In vielen Fällen haben Versicherte alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät. Damit die Krankenkasse die Kosten für ein Hörgerät übernimmt, stellt ein HNO-Arzt bei Bedarf eine entsprechende Verordnung aus.
Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
-
Bevor die Krankenkasse die Kosten für Hörgeräte übernimmt, ist zunächst ein Hörtest beim HNO- Arzt Ihres Vertrauens notwendig. Dabei hängt der Anspruch auf ein neues Hörgerät maßgeblich von Ihrer derzeitigen Hörleistung ab. Folgende Kriterien bestimmen, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme für Ihr Hörgerät haben:
Die Verstehensquote für Sprache muss bei Umgebungslautstärke bei 80 % oder darunter liegen.
Der Hörverlust muss im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz bei mindestens 30 Dezibel liegen.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie von Ihrem HNO-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät. Mit dieser Verordnung können Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse geltend machen.
-
Nachdem Sie von Ihrem HNO-Arzt eine Verordnung für ein neues Hörgerät erhalten haben, ist es an der Zeit für einen Besuch beim Eifelohr!
Hier erhalten Sie eine individuelle Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wenn Sie sich für ein Hörgerät entschieden haben, übernimmt Eifeloht die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Beim Eifelohr erhalten Sie ein Hörgerät ab dem Wert von 754 € zum Nulltarif*. Für diesen Preis erhalten Sie beim Eifelohr bereits volldigitale Markenhörgeräte, die dem neusten Stand der Technik entsprechen.
Sofern Ihnen eine gültige ohrenärztliche Verordnung vorliegt, zahlen Sie beim Kauf Ihrer neuen Nulltarif-Hörgeräte lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörsystem. Entscheiden Sie sich allerdings für ein Hörgerät, welches den Vertragspreis der Krankenkassen übersteigt, so muss auch der Differenzbetrag privat dazugezahlt werden.
-
Sind Sie privatversichert, so erhalten Sie nach Abschluss der Hörsystemversorgung eine Rechnung über die Privatpreise der Hörsysteme ausgestellt.
Diese Rechnung reichen Sie eigenständig bei Ihrer Krankenversicherung ein. Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme des Hörgeräts durch die private Krankenversicherung schon vor der endgültigen Rechnungsstellung abzuklären. Dazu erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, der zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenversicherung dient.
Mit der Kostenübernahmebestätigung Ihrer privaten Krankenkasse können Sie im Anschluss risikofrei Ihr neues Hörgerät kaufen
-
Beim Eifelohr erhalten Sie volldigitale Markenhörgeräte namhafter Hersteller, darunter zum Beispiel Phonak, Starkey, GN Resound oder Signia.
Ihr Alltag, Anatomie und Ihre persönlichen Vorlieben sind ausschlaggebend, welche Art von Hörgerät Ihnen Ihr bestmögliches Sprachverstehen geben wird.
Sofern Ihnen eine Verordnung des HNO-Arztes für Hörgeräte vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten laut Vertragspreis, für Ihr neues Hörgerät.
Lediglich wenn Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, welches den Preis des Vertragspreises der Krankenversicherung übersteigt, müssen Sie den Differenzbetrag privat dazuzahlen.
-
Immer wenn Sie ein neues Hörgerät kaufen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherstellen möchten, benötigen Sie zunächst eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt.
Folgeversorgungen nach frühestens sechs Jahren können in vielen Fällen ohne das Vorliegen einer neuen ohrenärztlichen Verordnung abgerechnet werden.
Bei Privatversicherten sind es häufig nur 5 Jahre, nach denen eine Hörgeräteversorgung abgerechnet werden kann.
-
Hat Ihr HNO-Arzt eine Verordnung für Hörgeräte ausgestellt, muss diese innerhalb von 28 Kalendertagen bei der Krankenkasse vorgelegt werden.
Die Versorgung gilt als aufgenommen, sobald die Verordnung beim Hörakustiker nachweislich eingegangen ist.
Es ist also sinnvoll, zeitnah nach der Ausstellung der Verordnung einen Termin beim Eifelohr zu machen.Natürlich können Sie auch ohne Verordnung Ihres HNO-Arztes ein Hörgerät kaufen. Die anfallenden Kosten sind dann allerdings vollständig privat zu leisten.
*Sie übernehmen nur die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörgerät. Der Privatpreis beträgt 754 € pro Hörgerät.
Eifelohr - Der Akustiker
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09:00 – 18:00 Uhr